Perücke auf Rezept und Abrechnung mit der Krankenkasse
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt– in vielen Fällen kann er Ihnen ein Rezept für Haarersatz ausstellen.
Bei krankheitsbedingtem Haarausfall, etwa durch eine Chemotherapie, eine diagnostizierte Alopezie oder anderen Formen von krankheitsbedingtem Haarausfall, kann Ihre gesetzliche Krankenkasse einen Zuschuss zum Haarersatz übernehmen. Voraussetzung ist ein ärztliches Rezept mit der passenden Diagnose. Bringen Sie dieses Rezept einfach zu Ihrem Termin mit. Alles, was wir für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse brauchen, ist das Rezept ihres Arztes. Wir schauen für Sie, wie viel Zuschuss sie von Ihrer Krankenkasse für Ihre Perücke oder Ihr Haarsystem bekommen. Nachdem wir Ihren passenden Haarersatz gefunden haben, erstellen wir für Sie einen Kostenvoranschlag, den wir zu Ihrer Kasse schicken. Sobald die Zusage für die Kostenübernahme vorliegt, können wir Ihren Haarersatz ganz individuell für Sie anpassen. Der von der Kasse übernommene Zuschuss wird vom Preis der Perücke oder Haarsystems abgezogen.
Privat Versicherte erhalten von mir eine Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung einreichen können. Ob und in welcher Höhe Kosten erstattet werden, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsschutz.Wir können mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Als privat Krankenversicherte erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie entsprechend einreichen können.